WISSENSWERTES ZUM THEMA STIFTUNGSRAT!

Im Rahmen der Vorbereitungen für eine Stiftungsgründung durfte ich heute an einem sehr spannenden Webinar teilnehmen, welches von StiftungSchweiz und proFonds. Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz organisiert wurde.

Aus der Fülle der vielfältigen Informationen, hier die Auswahl vier relevanter Erkenntnisse.

💡 Der Stiftungsrat ist das Leitungsorgan, führt strategisch, um den Stiftungszweck wirksam zu erfüllen und das Stiftungsvermögen zu verwalten.

💡 Der Stiftungsrat setzt sich aus mindestens drei bis maximal sieben Mitgliedern zusammen, die sich hinsichtlich Alter, Geschlecht, Kompetenzen und ethnischer Zugehörigkeit unterscheiden.

💡 Stiftungsräte können, müssen jedoch nicht mehr zwangsläufig ehrenamtlich arbeiten. Ein Honorarreglement kann das jährliche Honorar für die allgemeine Mandatsarbeit und auch für Sonderaufgaben transparent festlegen.

💡 Um geeignete Stiftungsratsmitglieder zu finden gibt es öffentliche Plattformen, wie z.B. stiftungsratsmandat.com.

 

Danke an dieser Stelle an die beeindruckenden Referenten Christoph Degen und Sebastian Rieger.

#stiftungsgründung #stiftungsrat #knowhow #praxiswissen

Email: kontakt@katrin-fritz.com

Impressum: https://katrin-fritz.com/impressum/